Was ist Truck-Trial?
Truck-Trial ist eine Kombination aus fahrerischem Können und geschickter Kombination der Fahrregeln.
Hierbei kommt es nicht auf Geschwindigkeit an, sondern darauf, dass die Fahrer ihren schweren Allrad-Lkw gekonnt durch die eng abgesteckten Tore im schwierigen Gelände zirkeln.
Die sechs bis sieben Läufe pro Jahr finden in Steinbrüchen, Kiesgruben und Sandkaulen in Europa statt. Darin sind Steilhänge und anspruchsvoll abgesteckte Parcours in verschiedenen Sektionen zu bewältigen.
Die Lkw werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Wir fahren in der „Königskategorie", der Kategorie IV für Lkw mit vier und mehr Achsen (alte Bezeichnung: S5).
Damit unser Motorsport für Sie noch transparenter wird, haben wir hier die wichtigsten Regeln aus unserem Reglement für Sie zusammengestellt (Auszug; das vollständige Reglement können Sie unter www.europatrucktrial.org nachlesen):
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2. Verhaltens- und Fahrregeln
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2.3. Sektionen
Eine Sektion gilt als geöffnet, wenn die Absperrbänder von Ein- und Ausfahrttor entfernt sind. Jede geöffnete Sektion wird von einem Kommissar überwacht. Er ist berechtigt, Entscheidungen von Streckenposten zu korrigieren, alle strittigen Fragen zu klären, einen Wettbewerber aus der Sektion oder, bei schweren Verstößen, in Abstimmung mit der Leitung, aus dem Wettbewerb zu nehmen, sowie die Sektion zu schließen, falls der ordnungsgemäße Ablauf nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird die Sektion mit 0 Punkten bewertet. Für jede Sektion ist pro Team eine Maximalzeit vorgegeben. Nach Überschreiten der Zeit wird für dieses Team die Sektion abgebrochen. Es wird empfohlen im Fahrzeug eine Zeitnahmemöglichkeit zu installieren. Eine Sektion wird geschlossen, wenn der letzte Starter der Gruppe/Kategorie die Sektion verlassen hat und kein Nachstarter startbereit ist.
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6. Ablauf
6.1. Ablauf
Eine geöffnete Sektion darf von Fahrern oder Beifahrern nicht mehr betreten werden, auch nicht bei entstehenden Pausen durch Bergung u.s.w., es sei denn, der Kommissar fordert wegen Hilfeleistung dazu auf. Das zuerst startende Team hat umgehend startbereit zu sein, wenn die Sektion geöffnet wird. Das folgende Team hat startbereit zu sein, wenn der Kommissar - oder ein beauftragter Marshal (beauftragte Person) – das Signal zur Einfahrt erteilt. Ein Team gilt als startbereit, wenn das Fahrzeug mit der Kontur direkt an der Linie zwischen den Torstangen eines Einfahrttores steht und Fahrer und Beifahrer angeschnallt sind. Die Helme müssen auf Weisung des Kommissars (oder eines Marshal) unverzüglich aufgesetzt und ordnungsgemäß verschlossen werden. Danach erfolgt die Startfreigabe. Falls ein Team ausfällt oder eine Sektion nicht fährt, muss das nachfolgende Team startbereit sein. Wenn ein Team nicht startet, so sind der zuständige Kommissar sowie das nachfolgende Team zu informieren. Ist ein Team nicht startbereit, wird es mit 40 Strafpunkten belegt. Die Liste mit der Bewertung wird von Fahrer oder Beifahrer nach dem Befahren der Sektion gegengezeichnet.
6.2. Startreihenfolge
Teams der Fahrzeugkategorien werden nach dem Meisterschaftsstand Gruppen zugeordnet. Doppelstarter werden der gleichen Gruppe zugeordnet. Bei Doppelstartern gilt folgende Regelung: Zwischen den Doppelstartern muss ein anderes Fahrzeug in die Startreihenfolge. Im Bedarfsfall wird der zweite Starter um einen Platz nach hinten gesetzt. Befindet sich ein Doppelstarter auf dem ersten Platz, so wird der zweite Starter um einen Platz nach vorn gesetzt. Ein Ausfall von Fahrzeugen führt nicht zu Veränderungen. Werden im laufenden Wettbewerb Sektionen abgebrochen, so erfolgt der Start in der nächsten Sektion in gleicher Reihenfolge. Der erste Starter der abgebrochenen Sektion startet in der folgenden Sektion als Erster.
Alle Starter fahren die für den Wettbewerb freigegebenen Sektionen in Gruppenzuordnung. Im Anschluss daran wird der Wettbewerb in Fahrzeugkategorien fortgesetzt. Die Sektionen werden durch den leitenden Kommissar zugewiesen..
6.3. Nachstart
Nachstart ist grundsätzlich möglich (Anzeige wie in 6.1. festgelegt).
6.4. Verweigern einer Sektion und maximale Punktzahl
Jedes Team hat die Möglichkeit Sektionen zu verweigern. Die Anzahl der Punkte bei Verweigern ist die maximale Punktzahl, die für die entsprechende Kategorie in der Sektion möglich ist. Sollten durch das Befahren dieser Sektion für ein Team mehr Punkte anfallen, so werden auch diesem Team nur die maximalen Punkte eingetragen. Bei der Berechnung wird kein Multiplikator berücksichtigt.
6.5. Streckenführung und Erklärung
Der Fahrer ist für die Wahl des Starttores und für seine Streckenführung selbst verantwortlich. Die Marshalls sind nicht berechtigt Auskünfte zu erteilen. Im Falle einer unklaren Streckenführung erteilt nur der Kommissar bei der Streckenbesichtigung Auskunft - jedoch nicht bei geöffneter Sektion.
6.6. Nicht fahrbare Tore
Jedes Tor, das während des Wettbewerbs unabhängig von Fahrzeugklassen durch kein Team bewältigt wurde, wird aus der Wertung genommen.
7. Bewertung
7.1. Fahrregeln in der Sektion
Zur Einfahrt muss das Fahrzeug mit der Kontur direkt an der Linie zwischen den Torstangen eines Einfahrttores stehen. Die Wahl des Einfahrttores ist dem Team freigestellt. Der Kommissar oder ein beauftragter Marshall zeigen den Beginn an. Das gesamte Gelände innerhalb der Absperrung darf zum Fahren genutzt werden. Tore dürfen in beliebiger Reihenfolge durchfahren werden, wenn keine Nummerierungen angebracht sind. Die Tore dürfen in Fahrtrichtung sowohl vor- als auch rückwärts durchfahren werden. Die Farbmarkierung muss in Fahrtrichtung links sein.
Jedes Tor gilt als durchfahren, wenn alle Räder einer Fahrzeugseite und mindestens ein Rad der anderen Fahrzeugseite die Torlinie innerhalb der Torstangen – bei nicht mehr vorhandenen Stangen zählt der Fußpunkt - überquert haben und die Kontur des Fahrzeugs das Tor verlassen hat. Ein Tor gilt nur dann als durchfahren, wenn es in der gleichen Fahrrichtung verlassen wird, in der es angefahren wurde. Nachgezogene Abschleppseile oder am Fahrzeug verhakte Äste etc. werden als Teil des Fahrzeugs betrachtet. Ist ein Fahrzeug in ein Tor eingefahren, bewältigt es aber nicht, darf es das Tor zum nächsten Versuch wieder verlassen (ausgenommen Einfahrttor). Das Verlassen der Sektion nach Aufgabe ergibt keine zusätzlichen Strafpunkte. Ein zum Schutz der Zuschauer angebrachtes Zusatzband zählt nicht zur Absperrung der Sektion.
7.2. Strafpunkte
Punkte | Fehlerbeschreibung | |
7.2.1 | 0 | Ohne Fehler |
7.2.2 | 1 * | Anhalten länger als 15 Sekunden (bis max. 3 Minuten), unabhängig von der anschließenden Fahrtrichtung |
7.2.3 | 3 | Fahrtrichtungswechsel durch Fahren, Rollen oder Rutschen über 10 cm. |
7.2.4 | 8 | Berühren einer Torstange oder der Absperrung. |
7.2.5 | 40 | Torstange umgefahren |
7.2.6 | 40 | jedes in falscher Richtung durchfahrene Tor |
7.2.7 | 40 | jedes zum zweiten Mal in richtiger Richtung durchfahrene Tor |
7.2.8 | 40 | jedes durchfahrene Tor einer anderen Klasse |
7.2.9 | 40 | Torstange sichtbar brechen |
7.2.10 | 40 * | berühren von Torstange/Absperrung aus dem Fahrerhaus heraus |
7.2.11 | 40 * | nicht startbereit |
7.2.12 | 100 | jedes nicht durchfahrene Tor |
7.2.13 | 40 * + 80 x |
Anzahl der nicht durchfahrenen Tore bei: |
7.2.14 | Verweigern | |
7.2.15 | länger als 3 min. stehen | |
7.2.16 | mehr als 6 Fahrtrichtungswechsel zwischen zwei Toren | |
7.2.17 | Befahren einer Sektion ohne angelegten Gurt / aufgesetzten Helm | |
7.2.18 | Ablegen von Sicherheitsgurten, Öffnen oder Ablegen des Helms | |
7.2.19 | Aufgabe in der Sektion | |
7.2.20 | Berühren einer Absperrstange oder eines Absperrbandes (auch aus d. Fahrerhaus) | |
7.2.21 | Abbruch nach Überschreitung der Maximalzeit | |
Strafpunkt für „Anhalten länger als 15 Sekunden“ (7.2.2), Strafpunkte für „berühren einer Torstange aus dem Fahrerhaus (7.2.10), Strafpunkte für „nicht startbereit“ (7.2.11) und 40 Strafpunkte für nicht ordnungsgemäßes Beenden der Sektion werden ohne Multiplikator in die Wertung genommen.
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10. Serien- und seriennahe Kategorien
Als serienmäßig oder seriennah gelten Fahrzeuge, die in Rahmenabmessungen, sowie die zu dem Rahmen gehörigen Achspositionen Fahrzeugen entsprechen, die nachweislich mindestens 10 mal verkauft wurden sowie die Forderungen dieses Reglements erfüllen. Alle Änderungen an den Fahrzeugen, die nicht ausdrücklich erlaubt wurden, sind verboten. Bei allen strittigen Fragen über die Serienmäßigkeit eines Fahrzeugs, ist das Team verpflichtet, ein entsprechendes Papier über die Zulässigkeit dieser Punkte vorzulegen.
10.1. Einteilung
Kategorie II Lkw mit 2-Achsen – Spurweite mindestens 1550 mm, Radstand mindestens 2300 mm Kategorie III Lkw mit 3-Achsen – Spurweite mindestens 1751 mm, Radstand mindestens 3800 mm Kategorie IV Lkw mit 4 und mehr Achsen – Spurweite mindestens 1751 mm, Radstand mindestens 4800 mm.
Die Größenunterschiede der Lkw werden über Multiplikatoren (siehe 10.2 bis 10.4) ausgeglichen.
Zusätzlich: Kompaktklasse Lkw, die in der Kategorie II starten und:
- Spurweite mindestens 1550 mm, Radstand mindestens 2300 mm und maximal 3000 mm;
- mindestens 4 Fahrzeuge im Wettbewerb;
- kein Multiplikator.
- Meisterschaftswertung wenn mindestens 4 Starter an mindestens 3 Einzelwettbewerben teilgenommen haben.
10.2. Multiplikator
Berechnung: Faktor = 1-[(Differenz Spurweite + Differenz Radstand + Differenz Breite + Differenz Länge) / 10.000] Beispiel 1-[(40+300+70+350) / 10.000] = 0,924
Der Multiplikator wird für jede Sektion berücksichtigt und kaufmännisch auf ganze Punkte gerundet.
10.3. Basisfahrzeug
Kategorie II: Radstand: 2900 mm, Spurweite: 1700 mm, Breite: 2100 mm, Frontüberhang: 0 mm,
Der Multiplikator verbessert bei größeren und bei kleineren Lkw.
Kategorie III: Radstand: 4600 mm, Spurweite: 1900 mm, Breite: 2300 mm, Frontüberhang: 0 mm,
Wenn kleineres Fahrzeug am Start: der jeweils kleinste Wert eines startenden Fahrzeugs.
Kategorie IV: Radstand: 4800 mm, Spurweite: 1900 mm, Breite: 2400 mm, Frontüberhang: 0 mm,
Wenn kleineres Fahrzeug am Start: der jeweils kleinste Wert eines startenden Fahrzeugs.
10.4. Messpunkte
Spurweite: gemessen am ersten betriebsfähigen Radpaar,
Radstand: erstes bis letztes betriebsfähiges Radpaar auf ebenem Boden,
Breite: größte Breite des Fahrzeugs, auf Höhe der Achsnabe
Frontüberhang: Vorderste Stelle der Reifenlauffläche bis Vorderkante Stoßstange am Rahmenlängsträger (Schlepphaken etc. werden nicht berücksichtigt).
10.5. Zulässige Fahrzeugarten und Gewicht
Zugelassen sind: Zugmaschinen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen oder ihnen entsprechende Sonderfahrzeuge. Geländewagen, Pick-Up etc. mit Lkw-Zulassung sind keine Lastkraftwagen im Sinne dieses Reglements. Das tatsächliche Gewicht muss mindestens 2,5 t betragen (gewogen ohne Fahrer/Beifahrer mit leerem Tank). Sollte bei der technischen Abnahme Zweifel am Gewicht des Fahrzeugs aufkommen ist die nächste öffentliche Waage anzufahren. Die Kosten trägt das meldende Team.
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